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Algemene voorwaarden


Lidmaatschapspecifieke voorwaarden

Lidmaatschapspecifieke voorwaarden

AGB

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Liberty Powerhouse GmbH mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Liberty Powerhouse abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines von der Liberty Powerhouse betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.

1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die Liberty Powerhouse. Die Liberty Powerhouse speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. QR-Code
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen QR-Code, der ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Der QR-Code begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.

1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

1.6. Member-App
Die Liberty Powerhouse nutzt eine Member-App, die einen sogenannten „Selfservice“ enthalten. Auch über die Webseite der Liberty Powerhouse (www.liberty-powerhouse.de) kann das Mitglied auf den Selfservice-Bereich zugreifen. Nachdem das Mitglied in der App oder auf der Webseite einen Account erstellt hat, hat es die Möglichkeit, seinen Vertrag über den Selfservice-Bereich zu verwalten. Hier können z.B. Stilllegungen (gem. Ziffer 5.2.) beantragt werden oder kann das Mitglied auch eine Kündigung neben den unter Ziffer 5.1. genannten Möglichkeiten erklären.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen.
Die Liberty Powerhouse ist berechtigt, das Studio pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Liberty Powerhouse wird die Zeit und Dauer der Sperrung im Studio sowie auf der Studio- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit QR-Code
Durch den QR-Code erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne den QR-Code ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.4. Hausordnung
Die Liberty Powerhouse ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Vertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem QR-Code
Das Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code nicht missbräuchlich zu verwenden oder weiterzugeben. Einen Verlust des Handys mit dem QR-Code ist dem Studio unverzüglich persönlich oder per Mail zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des QR-Codes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Erstellung/Aktivierung des Mitgliederprofils
Für die Erstellung und Aktivierung des Mitgliederprofils bei Vertragsschluss wird die im Vertrag vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Zugangsdaten des Mitgliederprofils bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust wird die im Vertrag vereinbarte Aktivierungsgebühr für die Ausstellung der Zugangsdaten erneut fällig.

3.3. Gebühr bei Löschung/Deaktivierung des Mitgliederprofiles
Für die Deaktivierung und Löschung des Mitgliederprofiles bei Vertragsende wird die im Vertrag vereinbarte Deaktivierungsgebühr fällig.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Liberty Powerhouse bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Liberty Powerhouse (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Liberty Powerhouse unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Liberty Powerhouse ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist in dem Vertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind in dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den QR-Code am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.3. Ist in dem Vertrag oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig.

4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Macht die Liberty Powerhouse von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder in der App mitteilen.
4.2.2. Sind in dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist die Liberty Powerhouse berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Liberty Powerhouse wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.3. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den QR-Code) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Liberty Powerhouse hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Liberty Powerhouse sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind in dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Liberty Powerhouse berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Liberty Powerhouse berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

5.1.1. Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die in dem Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Liberty Powerhouse fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die in dem Vertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.1.2. Verträge ohne feste Vertragslaufzeit (Monatsverträge)
Sofern in dem Vertrag keine Mindestvertragslaufzeit angegeben ist, gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Die Trainingsperiode beginnt immer an dem Tag des Monats, der dem Tag des Vertragsschlusses entspricht und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsschlusses vorangeht. (z.B. Vertragsschluss am 15.08.2023, d.h. 1. Trainingsperiode 15.08.2023 bis 14.09.2023 usw.)

5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag im Selfservice-Bereich der App oder Website stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Liberty Powerhouse mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio der Liberty Powerhouse nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag trotz Stilllegung gem. Ziffer 5.1.1. gekündigt werden.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Liberty Powerhouse zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied kann im Selfservice-Bereich der App oder Website st in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website der jeweiligen Marke erfolgen.

6. HAFTUNG DER LIBERTY POWERHOUSE
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Liberty Powerhouse nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Liberty Powerhouse auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Liberty Powerhouse.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online- Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Liberty Powerhouse ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB
Die Liberty Powerhouse ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Liberty Powerhouse wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Liberty Powerhouse aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen (Gegenseitigkeitsverhältnis von Leistungspflichten). Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Liberty Powerhouse auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Rechtliche Grundlagen / Vertragssprache /Nebenabreden
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.