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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Liberty Powerhouse Michendorf GmbH, Richard-Muth-Platz 2, 14552 Michendorf (Stand: 25.02.2026)
Die AGB sind Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages zwischen der Liberty Powerhouse Michendorf GmbH (im folgenden "Liberty Powerhouse") und dem Mitglied. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Liberty Powerhouse abgeschlossenen Vertrages zur Nutzung eines von Liberty Powerhouse betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.

MITGLIEDSCHAFT
Eine Mitgliedschaft bei Liberty Powerhouse ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres (12 bis 17 Jahre) kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und durch eine unterschriebene Einverständniserklärung geschlossen werden. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters trainieren.
Eine Abtretung der Rechte oder sonstigen Verfügungen über die Rechte des Mitgliedes aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Das Mitglied darf den Check-In-QR- Code oder die Mitgliedskarte nicht verleihen oder Dritten zur Benutzung überlassen. Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Vertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
Alle Angebote von Liberty Powerhouse sind auf der Internetseite www.libertypowerhouse.de abrufbar. Der Mitgliedsvertrag mit Liberty Powerhouse kommt durch Betätigung der "Bezahlen" – Taste und die Annahme des Antrages durch Liberty Powerhouse in Form der Übermittlung einer online Buchungsbestätigung an das Mitglied gültig zustande. Das Mitglied kann die Buchungsbestätigung direkt danach speichern oder ausdrucken. Durch Klicken auf den Link in der Bestätigungsmail wird das Mitglied zum App-Store
oder Play-Store geleitet, um die App Virtuagym herunterzuladen. Das Mitglied meldet sich den gleichen Anmeldedaten in der App an und gelangt auf die studioeigene Oberfläche. Dort findet er u.a. den QR-Code für den Check-in in das Studio. Der QRCode begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.
Mit der Anmeldung werden dem Mitglied eine Aktivierungsgebühr und der Mitgliedsbeitrag für die verbleibenden Tage des laufenden Monats in Rechnung gestellt. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Für das Mitglied liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied nachweislich infolge einer schweren dauerhaften Erkrankung oder Verletzung (unter Vorlage des Nachweises), oder ärztlich festgestellter und attestierter Schwangerschaft, und unter der Voraussetzung, dass dieser wichtige Grund bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war, die Leistungen und Einrichtungen des Studios dauerhaft nicht nutzen kann. Kein wichtiger Grund ist nach aktueller Rechtsprechung ein Umzug des Mitglieds.
Für Liberty Powerhouse liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Mitglied 1. Einrichtungen des Studios vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, 2. die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet oder diese belästigt, 3. gegen allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstößt, 4. trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist mit der Entrichtung von mindestens 2 Monatsbeiträgen im Verzug ist und nach Mahnung durch Liberty Powerhouse sowie Abwägung beidseitiger Interessen, es Liberty Powerhouse nicht mehr zumutbar ist, am gegenseitigen Vertrag mit dem Mitglied festzuhalten.

REGELUNG IM FALLE VON ZAHLUNGSVERZUG
Gerät das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags zwei Monate in Folge in Verzug und erfolgt trotz Mahnung in Textform sowie Setzung einer angemessenen Nachfrist keine Zahlung, ist Liberty Powerhouse berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist Liberty Powerhouse berechtigt, Schadensersatz in Höhe der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin (bzw. bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, sofern dieser früher erreicht wird) anfallenden Mitgliedsbeiträge zu verlangen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Mitglied bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Liberty Powerhouse kann zur Durchsetzung der Forderung ein Inkassounternehmen
und/oder einen Rechtsanwalt einschalten; die hierfür entstehenden, erstattungsfähigen Kosten trägt das Mitglied, soweit es den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

ZUTRITT UND BENUTZUNG DES STUDIOS
Das Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code nicht missbräuchlich zu verwenden oder weiterzugeben. Ein Verlust des Handys mit dem QR-Code ist dem Studio unverzüglich persönlich oder per E-Mail zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des QR-Codes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
Für die Erstellung und Aktivierung des Mitgliederprofils bei Vertragsschluss wird eine Aktivierungsgebühr fällig. Für die Deaktivierung und Löschung des Mitgliederprofiles bei Vertragsende wird eine Deaktivierungsgebühr fällig. Die Mitgliedschaft bei Liberty Powerhouse ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen oder weiteren Personen Zugang zum Studio zu gewähren. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Vertragsstrafe von 500 Euro fällig werden.
Bei missbräuchlicher Nutzung (z.B. Weitergabe des QR-Codes oder Mehrfachzutritt) kann eine Vertragsstrafe von 500 Euro fällig werden. Bei Mehrfachzutritt kann die Mitgliedschaft ohne Vorankündigung beendet werden, ohne dass Aktivierungsgebühr oder bereits gezahlte Beiträge erstattet werden. Die Zugangskontrolle kann videobasiert erfolgen; Hinweise zur Videoüberwachung siehe Abschnitt "Datenschutz".
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen und Ausstattungen der Liberty Powerhouse sorgsam zu benutzen. Für vom Mitglied verursachte Beschädigungen ist Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Das Training in Straßenschuhen oder in Sportschuhen, die als Straßenschuhe genutzt werden, ist untersagt. Beim Training sind saubere Trainingsschuhe zu tragen und ein Handtuch unterzulegen.
Das ungefragte Filmen und Fotografieren von anderen Trainierenden im Liberty Powerhouse ist strengstens untersagt. Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

PERSONALARMER STUDIOBETRIEB / TRAINING OHNE ANWESENDES PERSONAL
1. Betriebsmodell / Servicezeiten
Liberty Powerhouse wird als personalarmes Studio betrieben. Zeiten, in denen Personal anwesend ist („Servicezeiten“), werden im Studio, auf der Webseite und/oder in der App bekannt gegeben. Außerhalb der Servicezeiten erfolgt der Studiobetrieb ohne anwesendes Personal und ohne laufende Aufsicht.
2. Leistungsumfang außerhalb der Servicezeiten
Außerhalb der Servicezeiten stehen insbesondere keine Einweisungen, Trainingsbetreuung, Vertrags-/Beitragsberatung oder sonstige Serviceleistungen vor Ort zur Verfügung. Etwaige digitale/telefonische Erreichbarkeit kann nicht jederzeit garantiert werden.
3. Zutrittsvoraussetzungen / Einweisung
(a) Der Zutritt ist nur Mitgliedern mit aktivem, personalisiertem Check-In (QR-Code/Account) gestattet.
(b) Geräte und Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß und – soweit vorgesehen – nach Einweisung genutzt werden.
(c) Jugendliche dürfen außerhalb der Servicezeiten nur während betreuter Zeiten trainieren. Optional (strenger, empfehlenswert): Außerhalb der Servicezeiten ist der Zutritt ausschließlich volljährigen Mitgliedern gestattet.
4. Eigenverantwortung / Gesundheitszustand
Das Mitglied trainiert eigenverantwortlich und bestätigt, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken gegen das Training bestehen. Das Mitglied hat Training und Trainingsintensität an Leistungsstand und Tagesform anzupassen. Training unter Alkohol-/Drogen-/Suchtmitteleinfluss ist untersagt.
5. Besondere Sicherheitsobliegenheiten außerhalb der Servicezeiten
Außerhalb der Servicezeiten verpflichtet sich das Mitglied zusätzlich:
(a) ein mobil erreichbares Telefon mitzuführen und sicherzustellen, dass im Notfall ein Notruf abgesetzt werden kann;
(b) bei erkennbaren Gefahren (z. B. defektes Gerät, beschädigte Ausstattung, Flüssigkeiten am Boden) das Training sofort zu unterbrechen, den Gefahrenbereich zu meiden und den Mangel unverzüglich zu melden;
(c) keine riskanten Übungen/Maximalversuche ohne ausreichende Absicherung durchzuführen (insbesondere an freien Gewichten), sofern eine sichere Ausführung nicht gewährleistet ist;
(d) Rettungswege/Notausgänge jederzeit freizuhalten und alle ausgehängten Sicherheits- und Verhaltenshinweise zu beachten.
6. Notfall / Erste Hilfe / Alarmierung
Bei Unfällen oder akuten medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen und – soweit möglich – Erste Hilfe zu leisten. Notruf-/Kontaktinformationen sowie Hinweise zu Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B. Verbandmaterial, ggf. AED-Standort) sind im Studio ausgehangen. Das Mitglied ist verpflichtet, einen Unfall/Vorfall zeitnah an Liberty Powerhouse zu melden, damit Gefahrenquellen überprüft und abgestellt werden können.
7. Missbrauch / Verstöße / Sanktionen
Verstöße gegen diesen Abschnitt oder sonstige Sicherheits- und Verhaltensregeln können – je nach Schwere – zu
(a) einer vorübergehenden Sperrung des Zutritts,
(b) einem Hausverbot, sowie
(c) einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
führen. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) bleiben unberührt.

VERWALTUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Das Mitglied stellt bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung. Es erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Liberty Powerhouse (z.B. Mahnungen oder Hinweise zu Änderungen dieser AGB) schriftlich per Post an die zuletzt genannte Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Änderungen vertragsrelevanter Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) teilt das Mitglied Liberty Powerhouse unverzüglich mit.
Die Mitgliedschaft wird teilweise über die App Virtuagym verwaltet. Anträge und Erklärungen im Hinblick auf die Mitgliedschaft (z.B. Pausierung/Stilllegung oder Kündigung) erfolgen in Textform per E-Mail an michendorf@liberty-powerhouse.de unter Angabe der Mitgliedsnummer.
Pausierung/Stilllegung (Ruhenlassen) der Mitgliedschaft: Der Vertrag kann für bis zu 3 Monate pausiert/ stillgelegt werden. Die Pausierung erfolgt nur monatsweise, beginnt jeweils am Monatsersten, kann nicht rückwirkend gewährt werden und ist mindestens fünf Werktage vor Beginn (spätestens vor dem 01. des zu pausierenden Monats) per E-Mail zu beantragen. Während der Pausierung/Stilllegung werden keine Beiträge eingezogen und Studioleistungen können nicht genutzt werden. Die pausierten Monate werden an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit angehängt; der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung verschiebt sich entsprechend. Bei vorzeitiger Beendigung der Pausierung wird eine Pro-Rata-Gebühr fällig. Ein Anspruch auf Pausierung/Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Liberty Powerhouse zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Die Pausierung ist ein unverbindliches Angebot; Liberty Powerhouse kann dieses Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen.

BEITRÄGE
Einmalige Entgelte (z. B. Aktivierungsgebühr) sind mit Vertragsschluss fällig. Die laufenden Mitgliedsbeiträge werden – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der tatsächliche Belastungstag kann bankbedingt (z. B. Wochenenden/Feiertage/Bankarbeitstage) abweichen. Die Abrechnung kann systembedingt bereits am Ende des Vormonats erstellt werden; der Einzug des monatlichen Mitgliedsbeitrags erfolgt bei Verträgen mit Mindestlaufzeit jeweils zum 1. eines Monats.
(1) Verträge mit Mindestlaufzeit (z. B. 12- oder 24-Monatsvertrag)
Beginnt der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonats, wird für den Zeitraum ab Vertragsbeginn bis zum Ende dieses Kalendermonats ein anteiliger Mitgliedsbeitrag nach Kalendertagen berechnet und zeitnah nach Vertragsschluss eingezogen.
Ab dem ersten Tag des Folgemonats wird der monatliche Mitgliedsbeitrag jeweils im Voraus zum 1. eines Monats eingezogen.

(2) Monatsvertrag (rollierender Abrechnungszeitraum)
Beim Monatsvertrag ist der Mitgliedsbeitrag für einen rollierenden Abrechnungszeitraum von einem Monat geschuldet, beginnend mit dem Tag des Vertragsbeginns und endend am Vortag des entsprechenden Kalendertages im Folgemonat (z. B. 14.02. bis 13.03.). Der erste Monatsbeitrag wird zeitnah nach Vertragsschluss eingezogen.
Die Folgemonatsbeiträge werden anschließend jeweils am Kalendertag des Vertragsbeginns im Voraus eingezogen (z. B. jeweils am 14. eines Monats). Fällt dieser Kalendertag in einem Monat weg (z. B. 29./30./31.), erfolgt der Einzug am letzten Kalendertag des jeweiligen Monats

ZAHLUNGSVERZUG
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, kann Liberty Powerhouse Verzugskosten in Rechnung stellen, soweit diese vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden (einschließlich gesetzlicher Verzugszinsen sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-, Inkasso-, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten).
Befindet sich das Mitglied mit Beiträgen in Höhe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen in Verzug, ist Liberty Powerhouse berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Im Übrigen gelten die Regelungen im Abschnitt "REGELUNG IM FALLE VON ZAHLUNGSVERZUG".
Bei Verzug kann Liberty Powerhouse den Zutritt bis zur Begleichung der Rückstände verweigern, offene Beiträge per E-Mail anmahnen und die Forderung nach Mahnung zur Beitreibung übergeben. Werden Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet, kann Liberty Powerhouse die Mitgliedschaft durch Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) beenden.

PREISANPASSUNG
Liberty Powerhouse ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag und sonstige Dienstleistungen zu erhöhen und zu senken, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserer Dienstleistung verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind: Miete, Energie, Fremdleistungen, Dienstleister, Steuern etc.) Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der zulässigen Kündigungsfrist beenden, um zukünftige Belastungen zu vermeiden. Macht die Liberty Powerhouse von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail- Adresse oder in der App mitteilen.
Sind in dem Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist die Liberty Powerhouse berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Liberty Powerhouse wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

WIDERRUFSRECHT / WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Liberty Powerhouse per E-Mail unter michendorf@liberty-powerhouse.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Eine Widerrufsbelehrung erfolgt separat zu der hier erteilten Information.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Im Falle des rechtzeitigen Widerrufes durch Sie erhalten Sie Ihre bereits geleistete Aufnahmegebühr und Trainingsgebühr unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Liberty
Powerhouse eingegangen ist, zurück. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Liberty Powerhouse von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

WERTERSATZ IM FALLE DES WIDERRUFS
Sollten Sie das Vertragsverhältnis innerhalb der Widerrufsfrist wirksam widerrufen, aber vertragliche Leistungen bereits in Anspruch genommen haben, wird Liberty Powerhouse hierfür angemessenen Wertersatz in Höhe der jeweilig in Anspruch genommenen Leistungen berechnen.

SICHERHEIT UND VERHALTENSREGELN
Im Liberty Powerhouse ist nur teilweise Personal anwesend. Das Training bei Liberty Powerhouse erfolgt auf eigene Verantwortung. Zudem tragen Sie die Verantwortung für persönliche Gegenstände, die Sie mit ins Studio bringen. Während des Trainings sollten persönliche Gegenstände im Schließfach aufbewahrt und eingeschlossen werden; Wertsachen sollten Sie bei sich tragen. Als Mitglied bei Liberty Powerhouse verpflichten Sie sich, die jeweils geltenden rechtmäßigen und erforderlichen Verhaltens- und Sicherheitsregeln jederzeit einzuhalten. Diese können Sie ggf. im Studio einsehen. Als Mitglied bei Liberty Powerhouse bestätigen Sie, dass Sie sich in der gesundheitlichen Lage zum Trainieren befinden. Diese Bestätigung erfolgt durch Abschluss der Mitgliedschaft.

HAFTUNG
Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Liberty Powerhouse haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für Vorsatz und grobe und einfache Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet Liberty Powerhouse bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Liberty Powerhouse nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Liberty Powerhouse auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
Liberty Powerhouse stellt Spindschränke zur Verfügung. Diese werden nicht beaufsichtigt, sind für den Tagesgebrauch vorgesehen und am gleichen Tag zu räumen. Für den ausreichend sicheren Verschluss ist das Mitglied verantwortlich; Liberty Powerhouse haftet nicht für aus Spinden entwendete Gegenstände. Für den Fall, dass ein Mitglied nicht an seinen Spind kommt, sind Notrufnummern ausgehangen; nach Anruf wird ein Code für einen Wandtresor mit Masterschlüssel mitgeteilt.

ÄNDERUNG DER STUDIOANGEBOTE UND ÖFFNUNGSZEITEN
Liberty Powerhouse ist berechtigt, einzelne Leistungen zu verändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Liberty Powerhouse für das Mitglied zumutbar sind und die vertraglichen Hauptleistungspflichten im Wesentlichen bestehen bleiben. Liberty Powerhouse informiert laufend über Öffnungszeiten und das Leistungsangebot des Studios, insbesondere auf der Webseite www.libertypowerhouse.de. Die Öffnungszeiten können- soweit erforderlich und zumutbarverändert werden, z.B. im Falle von Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten. Liberty Powerhouse wird Veränderungen der Öffnungszeiten und/oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

DATENSCHUTZ
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass zur individuellen Betreuung seine persönlichen Daten gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Dies beinhaltet die Weitergabe an weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Einchecken werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Liberty Powerhouse speichert diese Daten bis zu 10 Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft. In anonymisierter Form werden die erhobenen Mitgliedsdaten zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Liberty Powerhouse überwacht Bereiche des Studios per Videokamera und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Interesse der Mitglieder oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich und mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle ermächtigt das Mitglied Liberty Powerhouse, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz zuzuweisen. Die separate Datenschutzerklärung hängt im Liberty Powerhouse aus. Als Mitglied haben Sie Anspruch auf Transparenz Ihrer personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Ergänzung der Daten. Ohne Ihre Einwilligung werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere übermitteln. Etwas anderes gilt nur für Inkasso- und buchhalterische Zwecke.

KÜNDIGUNG
(1) Verträge mit Mindestvertragslaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate)
Der Vertrag hat zunächst die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Er kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Monatsvertrag (ohne Mindestvertragslaufzeit; rollierende Trainings-/Abrechnungsperiode)
Monatsverträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen monatlichen Trainings-/Abrechnungsperiode gekündigt werden.
Die Trainings-/Abrechnungsperiode beginnt am Tag des Vertragsbeginns und endet am Vortag des entsprechenden Kalendertages im Folgemonat (z. B. Vertragsbeginn 14.12. → Periode 14.12. bis 13.01.).
Die Kündigung muss spätestens 14 Tage vor Ende der laufenden Trainings-/Abrechnungsperiode zugehen; andernfalls wird sie erst zum Ende der nächsten Trainings-/Abrechnungsperiode wirksam.

Die vorstehende Kündigungsfrist ist unabhängig vom Widerrufsrecht.
Pausierung/Stilllegung (Ruhenlassen) der Mitgliedschaft richtet sich nach dem Abschnitt "Verwaltung der Mitgliedschaft".
Recht zur außerordentlichen Kündigung: Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Erklärung der Kündigung: Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Die Liberty Powerhouse ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Änderungen dieser AGB: Die Liberty Powerhouse ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Liberty Powerhouse wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Aufrechnungsverbot: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Liberty Powerhouse aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen (Gegenseitigkeitsverhältnis von Leistungspflichten). Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Liberty Powerhouse auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Rechtliche Grundlagen / Vertragssprache /Nebenabreden: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Mitglied Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.